Unterschiede zum MfS
Grundlegende Unterschiede zwischen Verfassungsschutz und Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (MfS):
Verfassungsschutz
- Schützt die freiheitliche demokratische Grundordnung.
- Aufgaben und Befugnisse sind durch das Parlament gesetzlich geregelt.
- Dient keiner Partei, ist dem Mehrparteienprinzip verpflichtet.
- Kontrolle durch alle Staatsgewalten.
- Keine Zwangsbefugnisse, ausschließlich beobachtende Tätigkeit.
- Bundesweit ca. 6.000 Mitarbeiter bei einer Bevölkerungszahl von ca. 80 Millionen.
Ministerium für Staatssicherheit
- Sicherte und schirmte einen totalitären Staat ab.
- Keine rechtsstaatliche gesetzliche Grundlage.
- Schild und Schwert der SED.
- Keine rechtsstaatliche Kontrolle.
- Praktisch unumschränkte polizeiliche und geheimdienstliche Befugnisse.
- 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter bei einer Bevölkerungszahl von ca. 16 Millionen.