Struktur
Aufgrund Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften vom 8. August 2014 sowie §§ 2 Abs. 1 und 39 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vom 8. August 2014 wurde zum 1. Januar 2015 das Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) eingerichtet. Die neue Organisationsstruktur des TMIK ist dem unten auf dieser Seite als Link verfügbaren Organigramm zu entnehmen. Das frühere Landesamt für Verfassungsschutz ist gemäß § 39 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vom 8. August 2014 mit Ablauf des 31. Dezember 2014 aufgelöst worden.
