Information des Thüringer Verfassungsschutzes zur Neuregelung des Waffenrechts
Am 20. Februar 2020 ist bundesweit eine Neuregelung des Waffenrechts in Kraft getreten. Betroffen davon sind Personen, die erstmals oder erneut bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde (in Thüringen: Landratsamt, Stadtverwaltung) den Umgang mit Waffen beantragen, z. B. auch Jäger, Mitglieder von Schützenvereinen, sonstige Personen.
Die neuen gesetzlichen Vorgaben sehen unter anderem Regelanfragen beim Verfassungsschutz zur Prüfung der Zuverlässigkeit der Antragsteller durch die zuständige Waffenbehörde vor.
In diesem Zusammenhang weist das Amt für Verfassungsschutz (AfV) darauf hin, dass alle Nachfragen zum Verfahrensstand direkt und ausschließlich mit den zuständigen Waffenbehörden zu klären sind.
