Geheimschutz
Der Geheimschutz hat dafür Sorge zu tragen, dass Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand oder lebenswichtige Interessen, die Sicherheit oder die Interessen des Bundes oder eines seiner Länder gefährden kann, geheim gehalten und vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden. Der Schutz der geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Materialien wird durch Maßnahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes verwirklicht.

Personeller Geheimschutz
Der Thüringer Verfassungsschutz wirkt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ThürVerfSchG i. V. m. § 3 Abs. 3 ThürSÜG an Sicherheitsüberprüfungen von Personen mit, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) erhalten sollen (sicherheitsempfindliche Tätigkeit). Die Sicherheitsüberprüfung soll solche Personen aus sensiblen Bereichen fernhalten, die Anlass zu Zweifeln an ihrer Zuverlässigkeit oder an ihrem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung geben oder für Ansprachen fremder Nachrichtendienste gefährdet erscheinen.

Materieller Geheimschutz
Der materielle Geheimschutz beinhaltet technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von VS und von räumlichen Sicherheitsbereichen. Einer der Schwerpunkte ist die Sicherheit beim Umgang mit Informationen, die im staatlichen Interesse Unbefugten nicht zur Kenntnis gelangen sollen. Dazu gehören die richtige Einstufung von VS, deren Aufbewahrung, Vervielfältigung, Weitergabe usw.
Als Rechtsgrundlage dient die
Verschlusssachenanweisung für den Freistaat Thüringen vom 22. 11. 2021
Die Verantwortung für den materiellen Geheimschutz in den einzelnen Dienststellen trägt der jeweilige Leiter, der diese Aufgaben zumeist auf einen Geheimschutzbeauftragten überträgt. Dieser arbeitet eng mit dem Thüringer Verfassungsschutz zusammen.
Speziell zum Schutz der Informations- und Kommunikationstechniken, wie z. B. PCs, Handys, Fax und Internet, wurde das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
in Bonn gegründet.