Fortwirkende Strukturen der Staatssicherheit

Der Thüringer Verfassungsschutz ist seit seiner Gründung 1991 auch damit betraut, "frühere, fortwirkende unbekannte Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungs- und Abwehrdienste der ehemaligen DDR" aufzuklären. Die aktuell geltende rechtliche Grundlage dafür ist das Thüringer Verfassungsschutzgesetz von 2014 ( ThürVSG § 4 Absatz 1 Ziffer 5). Ähnliche Regelungen gibt es auch in den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass es dort die Notwendigkeit gab, die Arbeit der DDR-Dienste, allen voran das MfS, aufzuarbeiten. Zudem gab es damals Verdachtsmomente , dass sich ehemalige Angehörige dieser Dienste zusammenschlossen, um Ihre geheime Arbeit fortzusetzen.
Die Überprüfung entsprechender Hinweise im Freistaat Thüringen in den letzten Jahren hat jedoch bisher keine konkreten Erkenntnisse über die Existenz und dieTätigkeit der früheren DDR-Nachrichtendienste oder ähnlicher staatsnaher Einrichtungen ergeben. Dazu wird auch in den aktuellen Verfassungsschutzberichten ausgeführt.